Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 51 Aufrechnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/51#abs-1 (1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/51#abs-2 (2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.
Wird zitiert von 285 Entscheidungen zu § 51 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2006 – L 10 R 2198/05
- BSG, 03.12.2024 – B 2 U 11/22 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Insolvenz - Restschuldbefreiung - Verletztenrente - Rentenanspruch - Aufrechnung - Aufrechnungsbefugnis - Aufrechnungslage
- BSG, 07.02.2012 – B 13 R 85/09 RZulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der SozialhilfebedürftigkeitZitiert von 69
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 – L 22 R 228/11Zitiert von 1
- LSG Hessen, 03.08.2016 – L 5 R 123/15Zitiert von 6
- BSG, 14.03.2013 – B 13 R 5/11 RAufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger - sozialgerichtliches Verfahren - RechtsschutzbedürfnisZitiert von 24
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 – L 6 R 561/23
- LSG NRW, 21.01.2026 – L 8 R 746/25
- BSG, 26.11.2025 – B 4 AS 12/25 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung durch das Jobcenter - Bestehen einer Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung - Leistungsbezug und Erfüllbarkeit der Hauptforderung - Wirksamkeit und Fälligkeit der Gegenforderung - Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid des Jobcenters - Ermessensausübung - Höhe der Aufrechnung - fehlende Bestimmung eines EndzeitpunktsZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.07.2004 Ausfertigung
§ 51 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I 2014)
BGBl. 2004 I S. 2014
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27.12.2003 Ausfertigung
§ 51 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3022)
BGBl. 2003 I S. 3022
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24.12.2003 Ausfertigung
§ 51 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 2954)
BGBl. 2003 I S. 2954
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13.06.1994 Ausfertigung
§ 51 geändert und umnummeriert durch Artikel II geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Juni 1994 (BGBl. I 1229)
BGBl. 1994 I S. 1229
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